Bis 2050 will Vorarlberg laut Beschluss von 2011 energieautonom sein.1 Dafür ist ein Ausbau der Wasserkraft erforderlich. Nach einer Presseaussendung der Landesregierung vom 27. August 2019 wird der Ausbau der Wasserkraft gleich konsequent weitergeführt werden, wie dies bisher der Fall war. Das Kraftwerk Argenbach sei derzeit in Bau, andere würden sich in Vorprüfung bzw. im wasserrechtlichen Verfahren befinden. Für zahlreiche weitere Projekte werde derzeit die Machbarkeit geprüft, insbesondere für die geplanten Großkraftwerke an der unteren Ill und an der unteren Bregenzerach, heißt es in der genannten Aussendung.2 Damit erfolgt die Umsetzung von einem der drei Punkte, die es zur Erreichung des Ziels der Energieautonomie erfordert. Genauso ist jedoch der Ausbau von Photovoltaikanlagen notwendig, sowie Effizienz im Stromverbrauch.
Während eben viele Wasserkraftprojekte realisiert werden, ist vom Photovoltaik-Ausbau aber keine Rede. Hier besteht ein Zusammenhang: Die Wasserrahmenrichtlinie der EU regeln »die Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers«.3 Im Vordergrund steht dabei ausdrücklich die Qualität der Gewässer. Dazu wird bis zur Erreichung eines guten Zustands der Gewässer in allen Gewässern eine Frist bis längstens 2027 eingeräumt.4 Aufgrund von »EU-Richtlinien-Torschlusspanik« werden großen Wasserkraftwerksbauprojekten die Priorität erteilt und übereilt angestoßen, auch in Natura 2000 Gebieten. Dafür wird der sinnvolle und notwendige Ausbau der Photovoltaik auf der Strecke gelassen und die EU-Wasserrahmenrichtlinien zum Teil übergangen. Dies ist oft nach einer ganzheitlichen Beurteilung der Lage nicht nur ein wirtschaftliches Desaster, sondern auch eine ökologische Katastrophe.
Es ist unbedingt erforderlich, dass Entscheidungen überlegt und unter Berücksichtigung der EU-Wasserrahmenrichtlinie geschehen.